Edit v5.010 from 2007-03-16 to 2023-02-22 by MMo+HSc+BRa
Der Anlagenspiegel
Hier erfahren Sie,
was ein Anlagenspiegel ist,
was hinein gehört und
was die enthaltenen Begriffe bedeuten.
Jedes Unternehmen besitzt ein so genanntes Anlagevermögen.
Das sind alle Vermögensgegenstände, die zum Aufbau des Betriebs
nötig sind und im Geschäftsbetrieb verwendet werden.
Also z.B. Maschinen, Computer, Grundstücke oder Autos.
Jeder Gegenstand des Anlagevermögens verliert im Laufe der Zeit an
Wert,
z.B. weil sich Maschinen abnutzen oder sich die Preise ändern.
Außerdem kann es passieren, dass ein Gegenstand an Wert zunimmt,
z.B. weil ein Haus renoviert wurde oder in eine Maschine
neue Teile eingebaut wurden.
Diese Veränderungen werden im Anlagenspiegel erfasst und dargestellt.
Bestandteile
Die einzelnen Gegenstände des Anlagevermögens sind hier der PC51, der Laptop02 und der iMac02. Der Anlagenspiegel enthält deren Wert zum Ende des Jahres.
Die Entwicklung der einzelnen Vermögensgegenstände werden in den jeweiligen Anlagenkarten erfasst. Eine Anlagenkarte enthält folgende Spalten:
- Anlagevermögen:
-
Hier ist der jeweilige Vermögensgegenstand eingetragen,
auf den sich die Zeile bezieht.
Damit man auch weiß,
um welchen Gegenstand es sich handelt und
die Gegenstände eindeutig unterscheidbar sind,
empfiehlt es sich,
die Inventarnummer einzutragen.
Z.B. 2006/003: PC51.
- Anschaffungs- und Herstellungskosten:
-
Der Anschaffungs- und Herstellungswert sagt effektiv aus,
wie viel Geld ich für mein Wirtschaftsgegenstand ausgegeben habe.
Gebe ich Geld dafür aus, erhöht sich der Wert.
Entnehme ich aus meinem Gegenstand etwas,
sinkt der Wert.
Z.B. haben sich die Anschaffungs- und Herstellungskosten für den 2006/003: PC51 von 2.000 auf 1.800€ vermindert.
Diese Änderung sehe ich erst in der Spalte "Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vorjahre" des nächsten Jahres.
[Anschaffungs- und Herstellungskosten]=[Zugänge]-[Abgänge]+/- [Umbuchungen] - Zugänge:
-
Korrekt ausgedrückt:
Dies sind Kosten, die in diesem Jahr zur Anschaffung,
Instandhaltung oder Aufrüstung des Vermögensgegenstandes
aufgewendet wurden.
Gebe ich also Geld für ein Wirtschaftsgut aus,
ist das ein Zugang und
wird zu dessen Anschaffungs- und Herstellungswert addiert.
z.B. habe ich Laptop02, den ich für 800€ gekauft habe, für 200€ neuen RAM gekauft und eingebaut.
Diese Änderung sehe ich erst in der Spalte "Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vorjahre" des nächsten Jahres.
- Abgänge:
-
Wenn ich aus dem Gegenstand etwas entnehme,
zum Beispiel um es zu verkaufen oder anderswo zu verwenden,
ist das ein Abgang.
Z.B. wurde aus PC51 im Jahr 2006 der DVD-Brenner im Wert von 200€ ausgebaut, um ihn zu verkaufen. Dies ist ein Abgang von 200€ und senkt den Anschaffungs- und Herstellungswert dementsprechend um 200€.
Diese Änderung sehe ich erst in der Spalte "Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vorjahre" des nächsten Jahres. - Umbuchungen:
-
Eine Umbuchung ist eine Übertragung eines Vermögens^1wertes von
einem Gegenstand des Anlagevermögens auf einen anderen.
Ein Vermögenswert wird also aus einem Gegenstand entnommen
und einem anderen hinzugefügt.
Weil dies nur eine Umlagerung des Anlagevermögens innerhalb des
Unternehmens ist, wird die Umbuchung nicht versteuert.
Z.B. wird eine externe Festplatte im Wert von 200€ von PC51 in Laptop02 umgebaut. Also nehme ich bei PC51 eine Umbuchung von -200€ vor und bei Laptop02 eine Umbuchung von +200€. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten steigen bzw. sinken dementsprechend um 200€. Diese Änderung sehe ich erst in der Spalte "Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vorjahre" des nächsten Jahres.
- Zuschreibungen:
-
Zuschreibungen sind die Erhöhung des Buchwertes des
Vermögensgegenstandes,
z.B. um vorherige Abschreibungen zu korrigieren, obwohl die Anschaffungs-
und Herstellungskosten unverändert geblieben sind.
Wenn ich den Buchwert eines Vermögensgegenstandes durch
eine Zuschreibung erhöhe, verändert sich dadurch NICHT der
Anschaffungs- und Herstellungswert!
Wenn z.B. ein Vermögensgegenstand bis auf einen Erinnerungswert von 1 DM abgeschrieben war, hat nach der Euro-Umstellung einen Buchwert von 0,51 Cent. Also macht man eine Zuschreibung von 0,49 Cent, damit der Erinnerungswert wieder 1 beträgt. In Euro.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bleiben davon unberührt. - Abschreibungen:
-
Abschreibungen geben den Wertverlust eines Vermögensgegenstandes an,
z.B. durch Verschleiß oder Abnutzung.
Abhängig davon wie lang die Nutzungsdauer des Gegenstandes ist,
verliert er pro Jahr an Wert.
Wir benutzen die lineare Abschreibung: Der Gegenstand wird gleichmäßig nach Monaten abgeschrieben, so dass er am Ende der AfA vollständig abgeschrieben ist. Beträgt die AfA also 2 Jahre, wird jeden Monat 1/24 der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben.
Z.B. iMac02 hat eine AfA von 3 Jahren und einen Herstellungs- und Anschaffungswert von 6.000€. In diesem Jahr wird er für 12 Monate abgeschrieben, also 12/36, ein Drittel. Ein Drittel von 6000€ sind 2000€. Also schreibe ich 2000€ ab. - Buchwert:
-
Der Buchwert gibt den wirtschaftlichen Wert des Gegenstandes an.
Er wird aus "Herstellung- und Anschaffungswert" minus "Abschreibungen" berechnet. Das drückt aus, wie viel der Vermögensgegenstand nach dem Wertverlust noch Wert ist.
Sinkt der Buchwert auf Null, der Gegenstand wird aber trotzdem weiter genutzt, wird ihm üblicherweise ein "Erinnerungswert" von einem Euro zugewiesen, damit er weiterhin im Anlagenspiegel erscheint.
Wird der Gegenstand nicht mehr verwendet, muss er ausgebucht werden und verschwindet damit aus dem Anlagenspiegel.
Z.B. werden von iMac02 im Jahr 2006 2.000€ abgeschrieben. Sein Anschaffungs- und Herstellungswert beträgt 6.000€. In den Vorjahren wurden bereits 1.666,67€ abgeschrieben. Der Buchwert berechnet sich aus
[Herstellungs- und Anschaffungskosten]- [Abschreibungen der Vorjahre]-[Abschreibungen diesen Jahres].
Also [6.000€]-[1.666,67€]-[2.000€] = 2.333,33€. iMac02 ist Ende 2006 wirtschaftlich also nur noch 2.333,33€ Wert. - AfA:
-
"Absetzung für Abnutzung",
das ist der Zeitraum, in dem abgeschrieben wird.
Also wenn gesagt wird, ein Gegenstand hat eine AfA von 3 Jahren,
bedeutet es,
dass er über einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschrieben wird.
Die Länge des Zeitraums ist gesetzlich vorgeschrieben.